Wenn Sie ein Fan von Videospielen sind und in Betracht ziehen, während Ihrer Reisen einige spielerische Replikate oder Figuren aufzunehmen, möchten Sie vielleicht zweimal überlegen, bevor Sie etwas packen, das einer Waffe von * Call of Duty * in Ihrem Gepäck ähnelt. Dieser Rat ergibt sich aus einem kürzlich von der Transportation Security Administration (TSA) über verbotenen Gegenstände. Wie von Dexerto berichtet, hat der Facebook -Konto der TSA eine Replik -Figur der Affenbombe aus dem Zombies -Modus von *Call of Duty *hervorgehoben, der in einer überprüften Tasche am internationalen Flughafen Boston Logan entdeckt wurde.
Bildnachweis: Transportation Security Administration - TSA / Facebook.
Die Affenbombe, auch bekannt als The Cymbal Monkey, hat in verschiedenen *Call of Duty *-Plays von *Welt im Krieg *bis *Black Ops 6 *aufgetreten. Diese besondere Figur ist so konzipiert, dass sie einen Spielcontroller mit ausgestreckten Händen abhalten. Das Design, das scheinbar Dynamit und Kabel umfasst, ahmt eine Waffe nach und macht Sicherheitsbedenken.
Der Beitrag der TSA in dieser Angelegenheit war klar: "Dieser Affe kann in einem Spiel Punkte sammeln, aber im wirklichen Leben lassen Sie die Ausrüstung für Ihren Lastbildschirm und nicht in Ihrem Gepäck. Replik-Waffen und Sprengstoffe, egal wie cool oder sammelbar, weder in Handgepäck noch überprüft werden.“
Die Website der TSA enthält weitere Details zu verbotenen Spielzeugwaffen, darunter "Squirt -Waffen, Nerf -Kanonen, Spielzeugschwerter oder andere Gegenstände, die realistischen Schusswaffen oder Waffen ähneln". Dies könnte als Beweis für die qualitativ hochwertige Handwerkskunst der Affenbomben-Replikat-Statue angesehen werden.
Es ist entscheidend, sich dieser Vorschriften bewusst zu sein, wenn Sie planen, an Konventionen oder Orten teilzunehmen, an denen Sie Spielerwaren erwerben könnten. Egal, ob es sich um eine Affenbombenfigur oder eine Reihe von *Naruto *-Thehemenmesser handelt, die TSA verbietet streng verboten, einen Gegenstand in überprüftem oder Handgepäck zu haben, das sie für eine Sicherheitsbedrohung darstellen, auch wenn es sich nur um eine Nachbildung handelt.